Pressemitteilung der
ZEIT Verlagsgruppe

23. Februar 2023

ZEITmagazin gewinnt Gerichtsprozess gegen iranische Politsekte

Das Hamburger Landgericht hat mit einem Versäumnisurteil vom 13. Januar alle Anträge einer iranischen Exil-Organisation gegen einen Artikel des ZEITmagazins zurückgewiesen. Der Text darf damit wieder in seiner Originalfassung verbreitet werden. Das Urteil ist seit 28. Januar rechtskräftig. Es wurde der Redaktion am Dienstag, den 7. Februar, zugestellt.

Geklagt hatte der „Nationale Widerstandsrat Iran“ (NWRI), ein deutscher Verein, den der Verfassungsschutz in der Vergangenheit als politischen Arm einer sektenartigen Organisation namens Volksmudschahedin einstufte. Nichtsdestotrotz wird er von einigen Bundestagsabgeordneten unterstützt. In einer Titelgeschichte vom 28. Oktober 2021 berichtete das ZEITmagazin erstmals über den Verdacht, die Volksmudschahedin könnten ab Mitte der Neunziger Jahre Minderjährige aus Köln in ein Militärcamp im Irak geschleust und als Soldaten ausgebildet haben.

Der NWRI bestritt das: Die Kinder seien mit der Zustimmung ihrer Eltern in den Irak zurückgekehrt und hätten in dem Camp Schul- und Universitätskurse belegt, hieß es in einem Antrag auf einstweilige Verfügung, den die Organisation an das Hamburger Landgericht schickte. Insgesamt ging sie juristisch gegen insgesamt acht Passagen des Artikels vor. In einem Beschluss vom 19. Januar 2022 befand das Landgericht die meisten der vom NWRI angegriffenen Passagen jedoch für rechtmäßig und wies den Verfügungsantrag zurück. So dürfe zulässig davon gesprochen werden, dass der Protagonist der Geschichte „zu einem Soldaten der Volksmudschahedin geworden sei und eine militärische Ausbildung absolviert habe“, schrieben die Richter.

In Bezug auf drei Passagen, die Randaspekte der Geschichte betrafen, befand das Landgericht, dass diese nicht weiterverbreitet werden dürften. Später wurde ein weiterer Halbsatz mit einer einstweiligen Verfügung des Hamburger Oberlandesgerichts untersagt. Nachdem das ZEITmagazin Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt hatte und dann vor dem Oberlandesgericht in Berufung gegangen war, ließ es dem NWRI eine Frist zur Erhebung einer Hauptsacheklage setzen, um die strittigen Sachfragen endgültig gerichtlich klären zu lassen.

Zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht erschienen Vertreter des NWRI dann jedoch nicht mehr. Das Landgericht fällte deshalb ein Versäumnisurteil und hob das ursprüngliche Verbot auf. Der NWRI trägt die Kosten aller Verfahren.